Beschwerde- und Ideenmanagement

Liebe Studierende, Lehrende und Mitarbeiter:innen der Hochschule Magdeburg-Stendal, wir schätzen Ihre Anmerkungen, Beschwerden, Kritik und Vorschläge und nehmen diese ernst.

 

Deshalb haben Sie als Hochschulmitglied die Möglichkeit, sich aktiv mit Ideen, Verbesserungsvorschlägen, Lob und Problemen, Kritik oder Beschwerden, zu den Bereichen Studium und Lehre, Hochschulorganisation, -verwaltung und Service in den Gestaltungs- und Entwicklungsprozess an der Hochschule einzubringen.Die Hochschule Magdeburg-Stendal bietet für unterschiedliche Bereiche des Hochschullebens Personen und Stellen, an die Sie Ihre Anliegen richten können. Dabei besteht für alle Hochschulangehörigen die Möglichkeit diese Anliegen vertraulich zu besprechen. Für Beschäftigte der Hochschule steht der Personalrat, Schwerbehindertenbeauftragte:r und Behindertenbeauftragte:r mit Rat und Tat unterstützend zur Seite. Wenn Sie Diskriminierung erleben, persönlich betroffen sind oder eine entsprechende Beobachtung gemacht haben, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte:n ihres Fachbereichs oder der Hochschule wenden. Die zuständige Stelle für Beschwerden gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Beschwerdekommission. In strittigen Situationen, bei Fragen zu den Zuständigkeiten und bei Uneinigkeiten stehen allen Hochschulangehörigen in einem Peer-to-Peer-System die Konfliktlots:innen als vermittelnde Ansprechpartner:innen zur Verfügung, um geeignete Unterstützung zu erhalten. Im Bereich von Studium und Lehre stehen Ihnen als Studierende verschiedene weitere Ansprechpersonen und -stellen zur Verfügung.

Ansprechpersonen und -stellen für Studierende

Für die Lösung von Problemen, die ihren Studiengang bzw. Ihr Studium direkt betreffen haben sich die jeweiligen Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden, Matrikelsprecher:innen, Prüfungsausschüsse und die Studiengangskoordinator:innen (wenn vorhanden) des Studiengangs bewährt, um auf unkomplizierten Weg Rückmeldungen und Lösungen zu Ihrem Anliegen zu erhalten. Aber auch die Fachschaftsräte (Fasren) oder der Studierendenrat (Stura) sind Anlaufstellen, um studentische Anliegen aufzunehmen und Lösungen zu finden.

In der Studieneingangsphase können Sie sich als Studierende mit Ideen und Beschwerden zusätzlich an unsere, Sie beim Einstieg ins Studium unterstützenden, Mentor:innen wenden!

Für Nachteilsausgleiche und Kompensationsmöglichkeiten aufgrund von Familien- und Sorgeaufgaben (Kinder, Pflegeverantwortung, Schwangere) oder aufgrund eigener Erkrankungen und Handicaps gibt es den Pass zur Kompensation besonderer Belastungen – KomPass.

Im Bereich Auslandaufenthalte und Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen stehen Ihnen die ECTS-Beauftragte:n und Internationalisierungsbeauftragte:n zur Verfügung.

Für die Belange von ausländischen Studierenden und Beschäftigten und der ausländischen Hochschulangehörigen stehen Ihnen die Ausländerbeauftragten insbesondere bei der Organisation der Studien- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

In Bezug auf Studienqualität und die Qualität der Studienorganisation können sie sich mit Hinweisen an die:den Studentische:n Qualitätsbeauftragte:n  oder die:den Fachbereichqualitätsbeauftragte:n  wenden. Diese sammeln alle Themen für die jährlich stattfindenden Studiengangsgespräche und regelmäßigen Studiengangskonferenzen (mindestens einmal im achtjährigen Qualitätsturnus).

Ihre Möglichkeit, Anliegen anonym einzubringen

Nach dem Login ist hier ein anonymes Kontaktformular zum Absetzen von Ideen, Kritik oder Beschwerden sichtbar. Durch den Login werden nicht Ihre Registrierungsdaten erfasst. Es soll dadurch lediglich sichergestellt werden, dass der Link für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Hinweise zum Datenschutz

Persönliche Daten können Sie auf freiwilliger Basis angeben. Diese Daten werden zur Kommunikation mit Ihnen verwendet. Ebenso werden Ihre Kontaktdaten sowie Informationen an zuständige Personen und Stellen weitergegeben, um den jeweiligen Sachverhalt sachgerecht und adäquat zu bearbeiten. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Ausschließlich in anonymisierter Form werden Informationen zum Sachverhalt für ein Monitoring genutzt, um gegebenenfalls vorhandene strukturelle Veränderungsbedarfe ableiten zu können. In den Sachverhalt involvierte Personen werden über die von ihnen bezogenen Daten zu Anlass, Umfang und Tragweite gemäß Art. 14 DSGVO informiert. Nähere Informationen zum Umgang mit eventuell anfallenden personenbezogenen Daten finden Sie unter www.h2.de/dsg. Weitere Hinweise zum Verfahren im Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie im Verfahrensverzeichnis.

Hintergrund Bild